Rechtsanwalt Markus Chilcott berät und vertritt Sie kompetent und engagiert:
- Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub usw.)
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenstrafrecht)
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- alle Bereiche des Sexualstrafrechts (z. B. sexuelle Belästigung/Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch, Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen oder Trunkenheit im Verkehr)
und bei allen anderen strafrechtlichen Sachverhalten.
Sie bekommen Sie immer umgehend einen Termin.
Durch die langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreicht Rechtsanwalt Chilcott auch für Sie das bestmögliche Ergebnis.